Brandschutz

Jeder Einzelne kann dazu beitragen, Brände zu verhindern oder Brandschäden zu verringern.

Bitte beachten Sie: 

  • Flure, Treppenaufgänge und Kellergänge müssen immer als Flucht- und Rettungswege freigehalten werden.
  • Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein. Lagerung von Sperrmüll, abgestellte Kinderwagen und die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten sind untersagt.
  • Offenes Feuer wie Kerzen oder Gasherd niemals unbeaufsichtigt lassen. Rauchen Sie niemals im Bett und entsorgen Sie die Zigaretten ausschließlich in nicht brennbare Behälter.
  • Im Falle eines Brandes bitte sofort die Wohnung verlassen und vorher alle Sicherungen herausnehmen.

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten Leben! Zu Ihrem und zum Wohl Ihrer Kinder, haben wir jede Wohnung in unserem Bestand mit modernen Rauchwarnmeldern ausgestattet.

 

Um die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder über mehrere Jahre zu gewährleisten, wurde gemäß der jeweiligen Landesbauordnung gesetzlich festgehalten, dass die Geräte regelmäßig – mind. 1x jährlich – gewartet werden müssen.

 

 

Unsere Rauchwarnmelder verfügen über eine integrierte Funk-Schnittstelle. Zukünftig sollen die Geräte regelmäßig per Funk überprüft werden, so dass hierzu Ihre Wohnung nicht mehr betreten werden muss. Um den reibungslosen Ablauf dieser Funktionsprüfung per Funk sicherzustellen und die Alarmfunktion des Gerätes nicht zu beeinträchtigen, bitten wir Sie, Folgendes unbedingt zu beachten:

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass sich in einem Umkreis von 50 cm um den Rauchwarnmelder stets keine Gegenstände (z.B. Lampen, Pflanzen, Möbel) befinden dürfen, da diese im Brandfall das Ein­drin­gen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern und einen Alarm verhindern kön­nen.

 

 

 

Die Rauchwarnmelder dürfen nicht entfernt, versetzt, überklebt, mit Farbe überstrichen oder auf sonstige Weise in ihrer Funktion behindert werden. Sofern Sie dies missachten und deshalb ein neuer Rauchwarnmelder installiert werden muss, behalten wir uns vor, Ihnen die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen. 

 

 

Melden Sie sich bitte vorab bei uns, wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Raum, der noch nicht mit einem Rauchwarnmelder versehen ist, als Schlaf- oder Kinderzimmer nutzen möchten. Wir werden dann die notwendigen Maßnahmen zur Instal­la­ti­on eines zusätzlichen Rauchwarnmelders veranlassen.  

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass Rauchwarnmelder keine Brände verhindern.
Sie können aber Brandrauch erkennen und Sie rechtzeitig mit einem lautstarken Signal warnen.