Wohngeld


Was ist Wohngeld?

Haushalten, denen es schwer fällt, die Kosten für die eigene Wohnung zu tragen, wird Wohngeld als Zuschuss gewährt. Liegen die Voraussetzungen vor, besteht auf Wohngeld ein Rechtsanspruch.

 

Mit der jüngsten Reform des Wohngeldes, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, hat es wesentliche Verbesserungen dieser staatlichen Förderleistung gegeben. So werden beispielsweise  die Höchstgrenzen für das Einkommen angehoben, sodass mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind.

 

Wohngeld steht grundsätzlich den Haushalten zu, die eine öffentlich geförderte oder freifinanzierte Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung bewohnen. Auch die Bewohner von Altenheimen können Wohngeld erhalten. Für die Bewohner solchen Wohnraumes wird Wohngeld als Mietzuschuss gewährt. Eigentümer von Wohnraum erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss. Grundsätzlich wird Wohngeld nur auf Antrag gewährt.

 

Die Höhe des Wohngeldes ist maßgeblich von drei Faktoren abhängig: von der Höhe des Haushalteinkommens, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung. Außerdem spielt der Wohnort bei der Berechnung des Wohngeldes eine wichtige Rolle, da sich die Wohnkosten in den verschiedenen Städten und Regionen Deutschlands stark unterscheiden.

 

Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde oder können Sie beim Formular-Service Ihrer Stadtverwaltung abrufen.

 

Notwendige Unterlagen

Ohne einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen zur Feststellung des Wohngeldanspruchs kann keine Bewilligung von Wohngeld erfolgen. Für Mietzuschuss sind im wesentlichen Nachweise über das Einkommen der Familienmitglieder und die Höhe und Zusammensetzung der Miete erforderlich.

 

Beim Lastenzuschuss muss anstelle der Miete die Belastung (aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten) nachgewiesen werden.

 

Die Empfänger von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge müssen keinen besonderen Antrag stellen. Hier wird das Wohngeld zusammen mit diesen Leistungen bewilligt.

 

Kostenloser Wohngeld-Check im Internet

Ob Sie als Mieter Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie kostenlos und direkt auch im Internet überprüfen lassen. Der elektronische Wohngeldrechner berechnet für Sie die Höhe des Wohngeldes, das Sie voraussichtlich als staatliche Förderung erhalten können.

 

Voraussetzung dafür allerdings ist, dass Sie in einem der Bundesländer wohnen, die sich diesem bürgerfreundlichen Serviceangebot bislang angeschlossen haben, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen oder Thüringen.

 

In Niedersachsen kann Wohngeld bei der Wohngeldberatung online beantragt werden.