Versicherungen


Trotz aller Vorsicht und Vorsorge: Auch in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Wohnbereich kann es einmal brennen oder durch einen Rohrbruch Wasser auslaufen. Solche Unglücke sind leider unvorhersehbar und können sich immer ereignen. Für sich genommen sind sie schon schlimm genug. Umso unerfreulicher ist es, wenn nach einem solchen Vorfall niemand für den Schaden aufkommt und Sie auf den Rechnungen sitzen bleiben.

Ein individueller Versicherungsschutz bewahrt Sie in solchen Fällen vor unangenehmen Überraschungen. Haben Sie vorher die notwendigen Versicherungen abgeschlossen, sind Sie im Falle eines Unglücks bestens abgesichert. Welche Versicherungen für Sie als Mieter wichtig sind und welche Schäden ersetzt werden, erfahren Sie hier.

 

Unser Tipp:

 

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle, sichern Sie sich ab und sorgen Sie durch eigene Versicherungen vor. Private Hausrat- und Haftpflichtversicherungen garantieren Ihnen eine selbstverständliche Kostenübernahme und schnelle Regulierung entstandener Schäden. Im Unglücksfall ersparen Sie sich durch den richtigen Versicherungsschutz unnötigen Ärger und finanzielle Belastungen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an einen sachkundigen Experten aus dem Immobilien- und Finanzcenter oder an ein Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl.


Hausratversicherung

 

Immer wieder kommt es bei Bränden oder Wasserleitungsbrüchen im Haus vor, dass persönlicher Besitz von Mietern - Möbel, Kleidung, TV-Gerät, Computer und anderes - in Mitleidenschaft gezogen wird. Mitunter wird bei einem solchen Unglück auch eine vom Mieter selbst eingebrachte Wohnungsausstattung beschädigt, etwa ein Laminatfußboden. Wichtig zu wissen ist deshalb für Sie als Mieter, dass die Kosten für eine Reparatur bzw. Wiederbeschaffung von persönlichen Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen nicht von unserer Versicherung übernommen werden, sondern von Ihnen getragen werden müssen.

Schäden an Ihrer persönlichen Einrichtung sind Sache einer privaten Hausratversicherung. Mitunter herrscht bei Mietern die falsche Meinung vor, dass Einrichtungsgegenstände und Mobiliar automatisch über den Vermieter versichert sind. Versicherungstechnisch gilt jedoch: Für Schäden am privaten Besitz des Mieters ist der Vermieter nicht zuständig. Alle in ein Haus eingebrachten Gegenstände, die ein Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er verantwortlich ist, sind nicht über den Vermieter versichert.

 

Vorfälle wie Brände oder Wasserleitungsbrüche fallen in den Bereich der so genannten "höheren Gewalt". Durch diese Zuordnung entfällt die generelle Haftung des Vermieters. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann ein Vermieter beim Einwirken "höherer Gewalt" tatsächlich haftbar gemacht werden. Aber selbst dann erstattet die Versicherung des Vermieters lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert der beschädigten Gegenstände und Ausstattungen.

Damit Sie im Schadensfall nicht leer ausgehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Hausratversicherung. Sie sichert Ihren persönlichen Besitz in fast allen Schadensfällen in der Wohnung oder im Haus ab, erstattet den Neuwert (und nicht nur den Zeitwert!) Ihrer Einrichtungsgegenstände und Ihres Mobiliars und ersetzt den entstandenen Schaden zeitnah und schnell. Ein weiterer Vorteil: Mit einer Hausratversicherung sind Sie zugleich auch gegen Verluste und Schäden aus Einbruchdiebstahl geschützt.

Wie bei anderen Versicherungen auch, sind Sie bei der Hausratversicherung allerdings zur Mitwirkung verpflichtet. Das heißt: Es ist Ihre Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Hausratversicherungen werden von allen größeren Versicherungsunternehmen angeboten. Es gibt sie bereits zu günstigen Konditionen. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie die Kosten verschiedener Anbieter vergleichen.


Haftpflichtversicherung

 

Ein Schaden, der anderen zugefügt wird, muss vom Verursacher ersetzt werden. So lautet das Prinzip, das Gesetz und Rechtsprechung festlegen. Werden durch Ihr Verschulden Gegenstände beschädigt oder kommen sogar Menschen zu Schaden, sind Sie dafür verantwortlich. Auch bei diesen Schadensfällen, der so genannten Haftpflicht, tritt die Versicherung des Vermieters nicht für Schäden ein, die durch Sie verursacht wurden.

Ein Beispiel:

Sie haben vergessen, das Badewasser abzudrehen, das Wasser läuft über und dringt in die Wohnung Ihres Nachbarn ein. Dort wird wertvolles Mobiliar beschädigt. In diesem Fall wird man Sie als Verursacher des Schadens verantwortlich machen. Ein Haftpflichtschaden kann auch die durch Ihr Verschulden zerbrochene Vase in der Nachbarswohnung sein oder Beschädigungen, die durch Kinder hervorgerufen werden.

Je nach Art und Umfang des Schadens ist die Summe aus einem Haftpflichtfall unterschiedlich hoch. Kommen, wie oben erwähnt, bei einem Unglück Menschen zu Schaden, können die Ersatzleistungen schnell einen mehrstelligen Eurobetrag erreichen.

Um auch für solche Schadensfälle gut gerüstet zu sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.