FAQs rund um ein Mietverhältnis


Was ist eine Bonitätsprüfung/Schufa-Auskunft?

Vor Anmietung einer Wohnung bei uns, prüfen wir mit Ihrer Einverständnis Ihre Bonität. Eine Bonitätsabfrage dient dazu, Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten zu erhalten. Hierzu zählen Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen, Insolvenzverfahren oder die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

 


Ist eine Kaution zu zahlen?

Bei Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu leisten.


Welche Haustiere sind erlaubt?

Kleintiere wie Fische, Wellensittiche, Schildkröten etc. können immer in der Wohnung gehalten werden, solange ihre Zahl überschaubar bleibt und die Wohnung keinen Schaden nimmt. Beachten Sie bitte, dass Aquarien und Zimmerpflanzen für eine erhöhte Luftfeuchtigkeit in Ihren Wohnräumen sorgen und nicht selten Schimmel in der Folge auftritt.

 

Möchten Sie sich ein größeres Tier, wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist meist im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

 

Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.


Wer kümmert sich um die Klingel- und Briefkastenschilder?

Bei Abschluss des Mietvertrages werden von uns neue Namensschilder für die Klingeltafel, die Wohnungstür und für den Briefkasten bestellt und von dem Hausmeister angebracht. Falls dies nicht automatisch geschieht, informieren Sie bitte die Verwaltung oder das Hausmeisterteam (siehe Kontakt).

 

Falls sich im Laufe der Mietzeit Ihr Name ändert, so teilen Sie uns bitte diese Änderung schriftlich mit. 


Ich benötige einen weiteren Schlüssel für meine Wohnung, was muss ich tun?

Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Betreuer oder Hausmeister in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass bei Auszug sämtliche Schlüssel zurückgegeben werden müssen, also auch jene Schlüssel, die Sie selbst bezahlt haben.

 


Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen?

Nebenkosten sind sogenannte kalte und/oder warme Betriebskosten. Zu den kalten Betriebskosten gehören z.B. Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger und Müllabfuhr. Sie sind in §2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt. Unter warmen Betriebskosten sind Heizkosten und Warmwasserkosten zu verstehen. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen hierbei gerne Auskunft über die genaue Zusammensetzung der Nebenkosten.


Wofür bezahle ich unter der Kostenart "Allgemein-Strom"? Die Treppenhausbeleuchtung kann doch nicht so teuer sein!

In der Betriebskostenart Beleuchtung werden in der Regel die Kosten des Stroms für die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Klingel- und Hausnummernbeleuchtungen u. a.) sowie für die Außenbeleuchtung abgerechnet. Die Stromkosten werden unter der Position "allgemeine Stromkosten" ausgewiesen. Weitere Positionen können Aufzugs- und Heizungsstrom sein.


Ich kann meine Miete diesen Monat nicht zahlen. Wie soll ich mich verhalten?

Bitte verlieren Sie keine Zeit und wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Mieterbetreuer. Gemeinsam finden wir eine Lösung und können ggfs. eine Ratenzahlung vereinbaren.

 


Darf ich untervermieten?

Ja, die Untervermietung einzelner Räume ist im Einzelfall möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an Ihren Kundenbetreuer, um die notwendigen Informationen miteinander auszutauschen.


Was kann ich bei einer Lärmbelästigung tun?

Bitte sprechen Sie Ihren Nachbarn freundlich an und bitten ihn um Rücksichtnahme. Ein direktes Gespräch mit dem Mieter von nebenan kann mehr bewirken, als Sie denken. Falls die Störungen massiv sind und sich die Situation auch nach einem persönlichen Gespräch nicht ändert, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner. Wichtig: Bitte machen Sie sich Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit der Ruhestörung. Nur so können wir wirksam etwas gegen die Ruhestörung unternehmen.

 

Die Ruhezeiten sind aus Rücksicht auf andere Hausbewohner einzuhalten. In der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr, mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich alle Bewohner verpflichtet, die Zimmerlautstärke einzuhalten.

 

Grundsätzlich gilt: Wenn sich alle Mieter an diese Bestimmungen halten, klappt es auch mit dem Nachbarn. Und wenn nicht, reden Sie mit ihm, es war bestimmt gar keine böse Absicht. Vermeiden Sie bei Renovierungen geräuschvolle Arbeiten nach 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollte Renovierungslärm ganz unterbleiben.

Die Nachtruhe gilt auch für Partys. Haben Sie Grund zum Feiern, sollten Sie Ihre Nachbarn mit einem Hinweis um Verständnis bitten, um Ärger zu vermeiden. Musik auf Zimmerlautstärke und Fenster bitte geschlossen halten.


Wie ist ein Mietvertrag zu kündigen?

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder mündlich ist unwirksam. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende und muss spätestens am 3. Werktag eines Monats vorliegen (Achtung: Auch der Samstag ist ein Werktag!). 

 

Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats Juli bei Ihrem Vermieter ein. So endet das Mietverhältnis dann mit Ablauf des 30.09. des betreffenden Jahres.

 

Häufig werden Mietverträge für einen Anfangszeitraum mit beiderseitigem Verzicht auf Kündigung abgeschlossen. Sie können dann vor Ablauf dieser Frist nur mit drei Monaten Frist aus wichtigem Grund kündigen (beispielsweise wegen Versetzung durch den Arbeitgeber).

 


Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach vereinbarungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung wird geprüft, ob die Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Miet -oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung veranlasst.  

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir ggf. einen Einbehalt für evtl. nachträgliche Forderungen (Nebenkostenabrechnung) bis zu 12 Monate nach Vertragsende einbehalten können

 


Kann ich einen Nachmieter stellen?

Grundsätzlich können Sie gerne einen an der Anmietung der gekündigten Wohnung interessierten Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, mit einem von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen und den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden.

 


Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind z. B.:

  • Das Tapezieren oder Anstreichen der Decken und Wände
  • Das Lackieren der Heizkörper und der Heizungsrohre
  • Das Lackieren der Fensterrahmen und der Haustür innerhalb der Wohnung 
  • Das Lackieren der Zimmertüren

Diese Reparaturen müssen „fachgerecht“ ausgeführt werden.

 


Wie gebe ich die Wohnung wieder zurück?

Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Vor Ablauf Ihrer Kündigung werden wir mit Ihnen einen Vorabnahmetermin in Ihrer Wohnung vereinbaren, um mit Ihnen noch auszuführende Arbeiten zu besprechen. Wichtige Punkte hierfür sind:

 

1) In welchem Zustand befindet sich die Wohnung und sind noch Schönheitsreparaturen auszuführen?

 

2) Sind Einbauten, die zur Grundausstattung der Wohnung gehören, beschädigt?

 

3) Befinden sich mietereigene Einbauten in der Wohnung (z. B. Einbauküche)?

 

Nach Erledigung der notwendigen Arbeiten werden wir mit Ihnen einen Abnahmetermin vereinbaren. Hier wird auch ein Abnahmeprotokoll gefertigt und alle vorhandenen Wohnungsschlüssel übergeben. Betriebs- und Heizkosten werden für ein Kalenderjahr abgerechnet. Sie erhalten im Laufe des folgenden Kalenderjahres die anteilige Abrechnung. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihre neue Anschrift mitteilen.